AGB

VON FRED ADSTORE – Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Die von Fred GmbH, Clemens-Schultz-Straße 53a, 20359 Hamburg, vertreten durch die Geschäftsführer Merle von Hornstein und Maximilian Embert (im Folgenden: „VON FRED“ oder „wir“) stellt Ihnen (im Folgenden: „Sie“ oder „Kunde“) unter https://adstore.vonfred.de den „ADSTORE“ (im Folgenden: „Shop“) zur Buchung individuell angepasster Werbemittel sowie ggf. ergänzender Dienstleistungen zur Verfügung.

 

Für Ihre Bestellung im Shop gelten die folgenden Nutzungsbedingungen:

 

1.         Geltungsbereich

 

1.1.      Vertragspartner und Vertragsgegenstand. Gegenstand dieser Geschäftsbedingungen ist die Herstellung und der Verkauf von Werbemitteln (insb. für Social Media) sowie die Erbringung ergänzender Dienstleistungen durch VON FRED gegen Zahlung des vereinbarten Entgelts durch den Kunden.

 

1.2.      Business-to-Business („B2B“). Wir richten unser Angebot ausschließlich an Unternehmen und Personen, die gewerblich oder beruflich handeln. Ein Vertrag kommt daher entweder mit dem Unternehmen oder mit der gewerblich oder beruflich handelnden Person zustande.

 

2.         Shop-Angebot / Leistungsgegenstand

 

2.1.      Social Media-Anzeigen. Dem Kunden stehen im Shop eine Auswahl an vorgefertigten Werbemitteln (insbesondere: Social Media-Anzeigen für den Einsatz in der Immobilienbranche) zur Verfügung.

 

Wenn der Kunde sich für eine oder mehrere Anzeigen entscheidet und diese kauft, wird VON FRED die Anzeige anschließend auf das Branding des Kunden (Logo, Profilbild, Farben, Schriftarten) anpassen und dem Kunden die für seine Bedürfnisse angepasste Anzeige in unterschiedlichen Formaten zur Verwendung für die Bewerbung seines Geschäfts auf seinen Social Media-Kanälen zur Verfügung stellen.

 

2.2.      Zusatzleistungen. Zusätzlich kann der Kunde gegen Aufpreis ergänzende Leistungen buchen, die darauf ausgelegt sind, den Kunden beim Einsatz der gebuchten Anzeige zu unterstützen und die Performance der Anzeige zu optimieren.

 

Derzeit stehen dem Kunden die folgenden Zusatzleistungen zur Buchung zu Verfügung:

·       Meta Ads-Leitfaden: Leitfaden mit Schritt-für-Schritt-Anleitung zum optimalen Einsatz der gebuchten Werbemittel, speziell zugeschnitten auf die Anforderungen von Immobilienmaklern. (Der Leitfaden wird nach erfolgreicher Bestellung und Bezahlung digital zur Verfügung gestellt.)

·       Individuelle Expertenberatung: Ein VON FRED Social Media-Experte steht in einem einstündigen Videocall für die Klärung individueller Fragen, für Unterstützung beim Anlegen der Anzeige oder für Feedback zum bestehenden Werbeanzeigen-Setup (Account Review) zur Verfügung.

2.3.      Preise. Die für die angebotenen Leistungen jeweils aktuell gültigen Preise können auf der Shop-Website eingesehen werden.

2.4.      Änderungen am Angebot. VON FRED wird die zur Auswahl stehenden Anzeigen wie auch die angebotenen Zusatzleistungen von Zeit zu Zeit überprüfen und ggf. aktualisieren. Dadurch können sich Leistungsumfang und Preise des Shops ggf. ändern. Im Zweifel geht das im Web-Shop zum Zeitpunkt der Bestellung ersichtliche Angebot den Bestimmungen dieser AGB vor.

 

3.         Vertragsschluss und Vertragserfüllung

 

3.1.      Vertragsschluss. Die Aufgabe einer Bestellung durch den Kunden stellt die Abgabe eines verbindlichen Angebots dar. Ein Vertragsschluss kommt erst mit Versand der Auftragsbestätigung durch VON FRED zustande.

 

3.2.      Auftragsbestätigung. Auftragsbestätigung und diese AGB bilden zusammen die vertragliche Grundlage, wobei die Bestimmungen der Auftragsbestätigung den Bestimmungen dieser AGB im Zweifel vorgehen.

 

3.3.      Erfüllung. Soweit nicht anders vereinbart, stellt VON FRED dem Kunden das gebuchte Werbemittel in der für den Kunden individualisierten Form in der Regel innerhalb von 5 Werktagen nach Abschluss der Bestellung mittels Download-Link per E-Mail in den gebuchten Formaten zur Verfügung. Soweit nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Bereitstellung der finalisierten Werbemittel als PNG-Datei und die Bereitstellung von Texten als Word-Datei (DOCX).

 

3.4.      Erbringung zusätzlicher Dienstleistungen. Soweit der Kunde als Zusatzleistung (siehe Ziffer 2.2.) eine individuelle Beratung durch VON FRED bucht, stimmen sich der Kunde und VON FRED gemeinsam hinsichtlich der weiteren Durchführung ab (z.B. Vereinbarungen von Terminen, etc.). Die Parteien sind sich darüber einig, dass die Durchführung der Beratung in der Regel innerhalb von drei Monaten nach Bestellung durchgeführt werden soll.

 

3.5.      Einbindung Dritter. VON FRED ist berechtigt, im Rahmen der Leistungserbringung ohne vorherige Zustimmung des Kunden Dritte einzubinden, wenn dies im eigenen Namen und auf eigene Rechnung geschieht.

 

3.6.      Mitwirkungspflichten. Der Kunde ist verpflichtet, die zur Leistungserbringung erforderlichen Mitwirkungshandlungen zu erbringen und insbesondere das zur Gestaltung erforderliche Material (Logo, Profilbild, Farben, Schriftarten) gemäß den Vorgaben im Bestellvorgang (insbesondere in ausreichender Auflösung und in einem kompatiblen Dateiformat) zur Verfügung zu stellen. Verzögerungen bei der Leistungserbringung, die darauf beruhen, dass der Kunde das erforderliche Material nicht rechtzeitig oder nicht vollständig zur Verfügung stellt, gehen nicht zulasten von VON FRED.

 

4.         Nutzungsrechte / Lizenzen

 

4.1.      Nutzungsrechte an Werbemitteln. VON FRED räumt dem Kunden nach vollständiger Bezahlung die Nutzungsrechte an den von ihm erworbenen und für ihn individualisierten Werbemitteln in dem Umfang ein, die dieser benötigt, um die Werbemittel im vertragsgemäßen Umfang zu nutzen (Nutzung zu Werbezwecken auf den eigenen Social Media-Kanälen). Soweit nichts Abweichendes vereinbart wird, werden einfache, d.h. nicht-exklusive und nicht unterlizenzierbare, räumlich und zeitlich unbeschränkte Nutzungsrechte eingeräumt.

 

4.2.      Bearbeitungen, Weiterübertragung und Unterlizenzierung durch den Kunden. Bearbeitungen oder Veränderungen der Werbemittel sind nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung durch VON FRED zulässig. Gleiches gilt für eine Weiterübertragung oder Unterlizenzierung der an den Kunden übertragenen Nutzungsrechte.

 

4.3.      Lizenz an Kunden-Material. Der Kunde räumt VON FRED alle Nutzungsrechte an Kunden-Material (Logo, Profilbild, Farben, Schriftarten, etc.) ein, die VON FRED zur ordnungsgemäßen Leistungserbringung benötigt. VON FRED darf das Kunden-Material an Dritte unterlizenzieren, wenn dies im Zusammenhang mit der Leistungserbringung für den Kunden erfolgt oder notwendig ist, um Drittanbieter-Leistungen in Anspruch zu nehmen. Der Kunde garantiert bezüglich des zugelieferten Materials, dass er über die erforderlichen Rechte hierzu verfügt und dass Rechte Dritter durch die Zulieferung des Materials an VON FRED nicht verletzt werden.

 

5.         Vergütung und Zahlungsmodalitäten

 

5.1.      Zahlung und Fälligkeit. Die Vergütung ist mit Abschluss der Bestellung zur Zahlung fällig. Die Bezahlung erfolgt während des Bestellvorganges über die im Online-Shop zur Verfügung stehenden Zahlungsmethoden (aktuell PayPal und Kreditkarte).

 

5.2.      Rechnung. Nach vollständiger Leistungserbringung durch VON FRED und Abnahme durch den Kunden stellt VON FRED dem Kunden eine Rechnung über die erbrachten Leistungen aus.

 

6.         Gewährleistung / Kündigung

 

6.1.      Mängelanzeige. Der Kunde hat VON FRED jegliche Mängel unverzüglich anzuzeigen.

 

6.2.      Ausschluss der Gewährleistung. Die Gewährleistung für nur unerhebliche Minderungen der Tauglichkeit der Leistung wird ausgeschlossen.

 

6.3.      Kündigung. Hinsichtlich einer Kündigung des Vertrags vor vollständiger Leistungserbringung gelten, soweit Werkvertragsrecht Anwendung findet, die gesetzlichen Bestimmungen.

 

7.         Haftung und Freistellung

 

7.1.      Keine Haftung für wirtschaftlichen Erfolg. Die Parteien sind sich bewusst, dass die Performance des jeweils gebuchten Werbemittels von einer Vielzahl innerer und äußerer Faktoren abhängen kann und daher für keine der Parteien vorhersehbar ist. VON FRED übernimmt dementsprechend keine Haftung für einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg der Werbemittel.

 

7.2.      Keine Haftung für rechtliche Risiken der Werbemittel. VON FRED übernimmt keine Haftung für etwaige rechtliche Risiken der Werbemittel, etwa hinsichtlich möglicher Verletzungen gewerblicher Schutzrechte, Wettbewerbsrechte oder Datenschutzrechte. VON FRED wird eigenständig keine rechtliche Prüfung der Werbemittel veranlassen, wird den Kunden aber auf für einen ordentlichen Werbekaufmann erkennbare rechtliche Risiken hinweisen.

 

7.3.      Unbeschränkte Haftung. VON FRED haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder im Falle einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

 

7.4.      Haftung für leichte Fahrlässigkeit. Im Übrigen haftet VON FRED im Falle leicht fahrlässiger Pflichtverletzungen nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung die andere Partei regelmäßig vertrauen darf, allerdings beschränkt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

 

7.5.      Dritte. Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch zugunsten von Erfüllungsgehilfen, Mitarbeitern, Vertretern und Organen der Parteien.

 

7.6.      Freistellung. Soweit gesetzlich zulässig, stellt der Kunde VON FRED wegen etwaigen Ansprüchen Dritter und den damit verbundenen Kosten der Rechtsberatung bzw. Rechtsverteidigung wegen eines vom Kunden zu vertretenem Verstoß gegen die Pflichten aus diesen AGB frei.

 

8.         Datenschutz / Vertraulichkeit

 

8.1.      Datenschutz. VON FRED nimmt den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten sehr ernst. Wir verarbeiten sämtliche personenbezogenen Daten stets im Einklang mit den geltenden Datenschutzbestimmungen (z.B. DSGVO und BDSG). Näheres dazu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung, abrufbar unter: https://adstore.von-fred.de/policies/privacy-policy

 

8.2.      Vertraulichkeit. Die Parteien verpflichten sich gegenseitig, alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie die weiteren vertraulichen Informationen, die ihnen während der Zusammenarbeit bekannt geworden sind oder bekannt werden, vertraulich zu behandeln. Diese Vertraulichkeitsvereinbarung gilt auch nach Beendigung des Vertrages fort. Die Vertragsparteien stellen sicher, dass auch Dritte (z.B. Erfüllungsgehilfen oder Mitarbeiter), die bestimmungsgemäß mit den vertraulichen Informationen in Berührung kommen, einer entsprechenden Vertraulichkeitsvereinbarung unterliegen.

 

9.         Schlussbestimmungen / Sonstiges

 

9.1.      Salvatorische Klausel. Sollten einzelne Regelungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen hiervon unberührt. Die Parteien werden solche Regelungen durch wirksame und durchführbare Regelungen ersetzen, die dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck sowie dem Willen der Parteien möglichst nahekommen. Entsprechendes gilt im Falle einer Vertragslücke.

 

9.2.      Änderungen dieser Geschäftsbedingungen. VON FRED behält sich vor, aus berechtigten Gründen Änderungen an diesen Geschäftsbedingungen vorzunehmen, beispielsweise zur Verbesserung oder Erweiterung des Angebots oder aus rechtlichen oder regulatorischen Gründen. Für den Kunden gelten die AGB in der jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Fassung.

 

9.3.      Rechtswahl. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

 

9.4.      Gerichtsstand. Die Parteien vereinbaren für alle im Zusammenhang mit diesem Vertrag stehenden Streitigkeiten, soweit gesetzlich zulässig, die ausschließliche Zuständigkeit des Gerichts am Firmensitz von VON FRED.

 

9.5.      Textform. Individuelle Änderungen und Ergänzungen dieser Nutzungsbedingungen zwischen Ihnen und uns, einschließlich der Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

 

(Stand: 4. März 2025)